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26. März 2026

Lehrkräfte tragen pädagogische Verantwortung, nicht Technik


Beim Jahresgespräch mit der Bildungsministerkonferenz hat der dbb klare Rahmenbedingungen unter anderem für den KI-Einsatz an Schulen gefordert.

Klare Leitlinien für den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) und datengestützter Verfahren an Schulen – das hat der dbb im Austausch mit der Bildungsministerkonferenz gefordert. Technik könne unterstützen, zum Beispiel bei Korrekturprozessen. Aber sie dürfe keine pädagogische Verantwortung übernehmen, so die Vertreterinnen der Bildungsgewerkschaften im dbb. Für den dbb ist klar: Leistungsbewertung ist und bleibt eine hoheitliche Aufgabe der Lehrkräfte.

„KI eröffnet Potenziale für mehr Individualisierung, stellt aber auch die bisherige Aufgaben- und Prüfungskultur vor große Herausforderungen“, sagte Simone Fleischmann, stellvertretende Bundesvorsitzende des dbb und des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), am 26. März 2026. „Ganz entscheidend ist, dass sich die Verantwortung nicht auf die Technik verlagert oder der Personalmangel mit digitalen Lösungen verschleiert wird. Auch bei der datengestützten Schul- und Unterrichtsentwicklung muss gelten, dass die Technologie nicht das professionelle Urteil der Lehrkräfte ersetzt. Daten können einen echten Mehrwert schaffen, wenn sie Lehrkräften helfen, Lernprozesse gezielter zu begleiten, Förderung passgenauer zu gestalten und Schulentwicklung praktisch zu unterstützen.“

Kein Einsatz ohne rechtliche Sicherheit

Susanne Lin-Klitzing, Vorsitzende des Deutschen Philologenverbands (DPhV) und Vorsitzende der dbb Fachkommission Schule, Bildung und Wissenschaft, hob die notwendigen Voraussetzungen für den KI-Einsatz an Schulen hervor: „Wir müssen KI an unseren Schulen stets auf Grundlage eines verlässlichen Rechtsrahmens verantwortungsvoll einsetzen“, betonte sie. „Das umfasst Handlungssicherheit für Lehrkräfte, klare Vorgaben für Prüfungsformate, Leistungsbewertung und Datenschutz. Eigenständige Leistungen der Schülerinnen und Schüler müssen weiterhin eindeutig erkennbar sein.“ 

Daten können pädagogische Prozesse unterstützen, etwa indem sie den individuellen Lernfortschritt sichtbar machen, ergänzte Lin-Klitzing. „Sie dürfen aber weder zum Kontrollinstrument gegenüber Lehrkräften werden noch die Belastungen in einem ohnehin stark beanspruchten System weiter erhöhen.“

Ursprünglich veröffentlicht unter https://www.dbb.de

Quelle: dbb / 26.3.2026
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